Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.09.2015 - 10 WF 101/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1748 Abs 4 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1626 Abs. 2, 1748 Abs. 4
Familiengerichtliche Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Annahme des Kindes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Annahme des Kindes durch den Ehemann der Mutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1748 Abs. 4
- rechtsportal.de
BGB § 1626 Abs. 3 ; BGB § 1748 Abs. 4
Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Annahme des Kindes durch den Ehemann der Mutter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Annahme des Kindes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Annahme des Kindes
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 18.08.2015 - 2.3 F 56/15
- OLG Brandenburg, 10.09.2015 - 10 WF 101/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.03.2005 - XII ZB 10/03
Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2015 - 10 WF 101/15
Beim unverhältnismäßigem Nachteil i.S.d. Vorschrift ist nicht auf ein bloßes Überwiegen der Kindesinteressen abzustellen, sondern die Adoption muss einen so erheblichen Vorteil für das Kind haben, dass ein sich verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbands des leiblichen Vaters nicht bestehen würde (BGH, NJW 2005, 1781).Aufseiten des Vaters wird aber u. a. auch zu erwägen sein, ob und inwieweit ein gelebtes Vater-Kind-Verhältnis besteht oder bestanden hat oder welche Gründe den Vater am Aufbau oder an der Aufrechterhaltung eines solchen Verhältnisses gehindert haben (BGH, NJW 2005, 1781, 1783; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19.1.2015 - II-4 UF 136/14, BeckRS 2015, 01563).
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08
Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2015 - 10 WF 101/15
Hiervon ist auch das Amtsgericht ausgegangen, hat aber bereits im Verfahren der Verfahrenskostenhilfe, das nicht dazu dienen soll, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Verfahren der Verfahrenskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsorgeverfahrens treten zu lassen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400;… Verfahrenshandbuch Familiensachen-FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 167), eine noch nicht gebotene Abwägung zulasten der Antragstellerin vorgenommen. - BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2015 - 10 WF 101/15
Allerdings wird selbst dann, wenn ein gelebtes Vater-Kind-Verhältnis fehlt, eine Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 Abs. 4 BGB regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn der Vater selbst durch sein Verhalten das Scheitern eines solchen Verhältnisses zu verantworten hat (BVerfG, NJW 2006, 827; NJW 2006, 2470, 2471). - BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04
Verfassungsbeschwerde des biologischen Vaters gegen die Ersetzung seiner …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2015 - 10 WF 101/15
Allerdings wird selbst dann, wenn ein gelebtes Vater-Kind-Verhältnis fehlt, eine Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 Abs. 4 BGB regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn der Vater selbst durch sein Verhalten das Scheitern eines solchen Verhältnisses zu verantworten hat (BVerfG, NJW 2006, 827; NJW 2006, 2470, 2471). - OLG Hamm, 19.01.2015 - 4 UF 136/14
Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters zur Adoption seines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2015 - 10 WF 101/15
Aufseiten des Vaters wird aber u. a. auch zu erwägen sein, ob und inwieweit ein gelebtes Vater-Kind-Verhältnis besteht oder bestanden hat oder welche Gründe den Vater am Aufbau oder an der Aufrechterhaltung eines solchen Verhältnisses gehindert haben (BGH, NJW 2005, 1781, 1783; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19.1.2015 - II-4 UF 136/14, BeckRS 2015, 01563).